Ist dies der Fall, können gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer jedoch als Lohnersatz ein Kinderkrankengeld der Krankenkasse (über die das Kind mitversichert ist) in Anspruch nehmen.
Um das Kinderkrankengeld zu beantragen, gelten folgende Voraussetzungen:
- Es muss eine Bescheinigung vom Kinderarzt bei der Krankenkasse eingereicht werden.
- Niemand anderes im Haushalt kann das Kind pflegen.
- Das Kind jünger ist als 12 Jahre oder – wenn es älter ist – weist eine Behinderung auf und ist hilfsbedürftig.
Wie viel Prozent die jeweilige Krankenkasse nun als Lohnersatz übernimmt, kann variieren, da der Höchstsatz jährlich neu festgelegt wird. Daher ist es sinnvoll, sich im Zweifelsfall bei der eigenen Krankenkasse über den aktuellen Stand zu erkundigen.
Privatversicherte Eltern erhalten in der Regel kein Kinderkrankengeld.