Rechte & Pflichten bei Krankschreibung
Mit „Magen-Darm“ sollte niemand arbeiten gehen. Was Sie dann beachten müssen
Vor allem in feucht-kalten Herbst- und Wintertagen haben auch Viren und Bakterien Hochsaison. Diese sorgen dann besonders stark für Husten und Schnupfen, Magen-Darm-Infekte oder Grippewellen. Wen es erwischt hat, dem bleibt es dann nicht erspart, sich bei der Arbeit krankzumelden.
Oft herrscht jedoch Unsicherheit darüber, was genau im Krankheitsfall zu tun ist, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Um sich eventuelle Probleme zu ersparen, lohnt es sich zu diesem Thema gut zu informieren.
Wann auf der Arbeit krankmelden?
Grundsätzlich können sich Arbeitnehmer aus vielen Gründen bei ihrer Arbeitsstelle krankmelden, seien es Kopf- oder Rückenschmerzen oder eben ein ansteckender Magen-Darm-Infekt. Damit der Arbeitgeber Gelegenheit hat, sich auf den Ausfall eines Mitarbeiters einzustellen, sollten Angestellte ihm so früh wie möglich Bescheid geben – das heißt im Prinzip:
Sobald Sie merken, dass Sie nicht arbeiten können, in jedem Fall jedoch noch rechtzeitig vor Ihrem üblichen Arbeitsbeginn. Die Krankmeldung kann dabei telefonisch, per Fax, E-Mail oder auch per SMS erfolgen.
Das sollten Sie nicht vergessen:
Wichtig ist es außerdem mitzuteilen, wann Sie voraussichtlich wieder arbeiten können. Wenn es im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt ist, muss eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU) erst nach Ablauf von drei Kalendertagen, das heißt also spätestens am vierten Krankheitstag, beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Allerdings darf der Chef diese auch schon ab dem ersten Tag verlangen.
Muss ich meinem Chef sagen, woran ich erkrankt bin?
Grundsätzlich besteht für Sie keine Pflicht auf der Arbeitsstelle den Grund der Erkrankung mitzuteilen – ganz gleich, ob es sich um eine banale Erkältung oder eine ernsthafte Krankheit handelt. Auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Krankenschein“) des Arztes verrät Ihrem Chef darüber nichts. Sie erhalten den gelben Schein in mehrfacher Ausführung. Das Original erhält die Krankenkasse, hier ist die Diagnose vermerkt – die Krankenkasse darf darüber jedoch keine Auskunft geben.
Damit es zu keiner Verwechslung kommt, ist dieser Teil des Krankenscheins mit der Aufschrift „Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse“ versehen. Ein weiterer Schein ist für Ihren Chef bestimmt, dieser ist gekennzeichnet mit der Aufschrift „Zur Vorlage beim Arbeitgeber“ und beinhaltet keine Diagnose. Zudem erhalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen, eine zusätzliche Kopie verbleibt in Ihrer Krankenakte beim Arzt.
Wirkt sich eine Krankmeldung auf den Lohn aus?
Angestellte haben zunächst keine Lohneinbußen wegen Krankheit zu befürchten, denn ihre Arbeitgeber müssen bei Krankheit bis zu sechs Wochen das vereinbarte Gehalt auszahlen. Der Zeitraum zählt ab dem Datum, das auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt ist. Für den Fall, dass Sie länger erkrankt sind, springt nach dem 42. Tag der Krankmeldung in der Regel die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten.
Allerdings beträgt es nur etwa 90 Prozent Ihres Nettogehaltes, sodass Sie für diesen Fall tatsächlich weniger Geld im Portemonnaie haben. Diese Lücke kann jedoch bei Privatversicherten bzw. gesetzlich versicherten Arbeitnehmern durch eine private Zusatzversicherung im Voraus geschlossen werden.
Muss ich nach einer Krankmeldung das Bett hüten?
Mancher Arbeitnehmer fürchtet sich vor der Situation, während seiner Krankentage seinem Chef zum Beispiel beim Einkaufen im Supermarkt zu begegnen. Die Sorge ist jedoch unbegründet, denn auch wenn Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie das Haus verlassen, um unter anderem kleinere Einkäufe zu erledigen oder Ihr Kind von der Schule abzuholen.
Wichtig ist allerdings, dass Sie Ihre Genesung nicht gefährden. Wer beispielsweise wegen einer Mandelentzündung nicht zur Arbeit kommen kann, aber in knapper Kleidung beim Joggen dem Chef begegnet, muss mit Ärger rechnen.
Darf ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank ist?
Wenn das eigene Kind krank wird, ist es manchmal nötig für ein Elternteil zu Hause zu bleiben. Welche Rechte und Pflichten auf Sie zukommen, wenn Ihr Kind krank sein sollte und Betreuung benötigt, erfahren Sie hier.
Die Vomex A® Produktfamilie
Vomex A® mit dem Wirkstoff Dimenhydrinat ist seit Jahren das meistverkaufte Arzneimittel bei Übelkeit und Erbrechen*.
- wirkt binnen 30 min bis zu 6 Stunden lang
- rezeptfrei erhältlich in vielen Darreichungsformen und Wirkstärken
- auch für Kinder geeignet
*IQVIA MAT 06/2024, 11A1
Vomex A® hilft gegen viele Arten der Übelkeit